Impressum DZR
Angaben gemäß § 5 TMG:
DZR - Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH
Marienstraße 10
70178 Stuttgart
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Konrad Bommas
Thomas Schelhorn
Thomas Schiffer
Kontakt:
Telefon 0711 99373 4000
Telefax 0711 99373 4030
E-Mail info.stgt(at)dzr.de
Registergericht:
Amtsgericht Stuttgart
Registernummer:
HRB 6658
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 147839808
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
DZR - Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH
Marienstraße 10
70178 Stuttgart
Haftungsausschluss (Disclaimer)
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Urheberrecht
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Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.
Angaben gem. § 16 Institutsvergütungsverordnung (InstVergV) für das Unternehmen DZR - Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH
Das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum GmbH (nachfolgend „DZR“ genannt) ist als Factoringinstitut gem. §16 InstVergV dazu verpflichtet, Informationen über die im Institut angewandten Vergütungssysteme zu veröffentlichen.
DZR hat im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre die Bilanzsumme von 15 Milliarden Euro weder erreicht noch überschritten und betreibt keine Geschäftsaktivitäten mit einem überdurchschnittlichen Risikogehalt. Sie ist damit nicht den bedeutenden Instituten im Sinne des Abschnitts 3 der InstVergV zuzuordnen. Ziel des Vergütungssystems von DZR ist eine marktgerechte Vergütung der Mitarbeiter und die Ausrichtung auf die Erreichung der Unternehmensziele. Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Jeder Mitarbeiter erhält eine monatliche feste Gehaltszahlung, deren Höhe die ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt und sich an markt- und branchenüblichen Entlohnungsgrundsätzen orientiert. Mit Ausnahme der Mitarbeiter mit vertraglich fixierter, zusätzlicher variabler Vergütung (s. u.) erhalten alle festangestellten Mitarbeiter ferner eine Urlaubs- und eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von jeweils 50% eines Monatsgehalts. Das Fixgehalt ist so bemessen, dass keine signifikante Abhängigkeit von den variablen Vergütungen besteht.
Geschäftsführer sowie einzelne leitende Mitarbeiter und Spezialisten erhalten ergänzend zum fixen Monatsgehalt eine vertraglich fixierte variable Vergütungskomponente, deren Höhe vom jeweiligen Leistungsbeitrag und dem Gesamtjahresüberschuss des jeweiligen Unternehmens und ggf. weiteren Unternehmen der Dr. Güldener Firmengruppe abhängt. Mitarbeiter mit entsprechenden Vereinbarungen erhalten grundsätzlich keine Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation. Bei allen übrigen Mitarbeitern kann eine freiwillige jährliche Prämie gezahlt werden, deren Höhe unter Berücksichtigung von Firmenzugehörigkeit und Leistungsbeitrag des jeweiligen Mitarbeiters und dem erzielten Jahresüberschuss des Unternehmens festgelegt wird. Fixer und variabler Vergütungsbestandteil stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Die variablen Vergütungsbestandteile schaffen keine Anreize, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Einigen Mitarbeitern stehen Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. In einzelnen Fällen bestehen Altersvorsorgezusagen.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2016 Vergütungen in Höhe von T€ 13.991 bezahlt, davon waren 14,7 % variabel. 205 Mitarbeiter erhielten variable Vergütungsbestandteile. Eine Untergliederung in Geschäftsbereiche unterbleibt in Anwendung des §26a II KWG, da die Untergliederung bzw. Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter/Geschäftsleiter zulassen würde.
(Veröffentlicht: 14.04.2017)
Impressum ABZ ZR
Angaben gemäß § 5 TMG:
ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH
Oppelner Straße 3
82194 Gröbenzell
Postfach 14 54
82182 Gröbenzell
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Martin Beer
Tassilo Richter
Kontakt:
Telefon 08142 6520-6
Telefax 08142 6520-892
E-Mail info@abz-zr.de
Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer:
HRB 104538
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 160663380
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Marienstraße 10
70178 Stuttgart
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Angaben gem. § 16 Institutsvergütungsverordnung (InstVergV) für das Unternehmen ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH
ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH (nachfolgend „ABZ-ZR“ genannt) ist als Factoringinstitut gem. §16 InstVergV dazu verpflichtet, Informationen über die im Institut angewandten Vergütungssysteme zu veröffentlichen.
ABZ-ZR hat im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre die Bilanzsumme von 15 Milliarden Euro weder erreicht noch überschritten und betreibt keine Geschäftsaktivitäten mit einem überdurchschnittlichen Risikogehalt. Sie ist damit nicht den bedeutenden Instituten im Sinne des Abschnitts 3 der InstVergV zuzuordnen. Ziel des Vergütungssystems von ABZ-ZR ist eine marktgerechte Vergütung der Mitarbeiter und die Ausrichtung auf die Erreichung der Unternehmensziele. Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Jeder Mitarbeiter erhält eine monatliche feste Gehaltszahlung, deren Höhe die ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt und sich an markt- und branchenüblichen Entlohnungsgrundsätzen orientiert. Mit Ausnahme der Mitarbeiter mit vertraglich fixierter, zusätzlicher variabler Vergütung (s. u.) erhalten alle festangestellten Mitarbeiter ferner eine Urlaubs- und eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von jeweils 50% eines Monatsgehalts. Das Fixgehalt ist so bemessen, dass keine signifikante Abhängigkeit von den variablen Vergütungen besteht.
Geschäftsführer sowie einzelne leitende Mitarbeiter und Spezialisten erhalten ergänzend zum fixen Monatsgehalt eine vertraglich fixierte variable Vergütungskomponente, deren Höhe vom jeweiligen Leistungsbeitrag und dem Gesamtjahresüberschuss abhängt. Bei allen übrigen Mitarbeitern kann eine freiwillige jährliche Prämie gezahlt werden, deren Höhe unter Berücksichtigung von Firmenzugehörigkeit und Leistungsbeitrag des jeweiligen Mitarbeiters und dem erzielten Jahresüberschuss des Unternehmens festgelegt wird. Fixer und variabler Vergütungsbestandteil stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Die variablen Vergütungsbestandteile schaffen keine Anreize, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Einigen Mitarbeitern stehen Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. In einzelnen Fällen bestehen Altersvorsorgezusagen.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2016 Vergütungen in Höhe von T€ 2.772 bezahlt, davon waren 26 % variabel. 41 Mitarbeiter erhielten variable Vergütungsbestandteile. Eine Untergliederung in Geschäftsbereiche unterbleibt in Anwendung des §26a II KWG, da die Untergliederung bzw. Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter/Geschäftsleiter zulassen würde.
(Veröffentlicht: 14.12.2017)