DZR HonorarBenchmark

 

Mit DZR HonorarBenchmark können Sie online sofort ungenutzte Abrechnungspotenziale in der eigenen Praxis erkennen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anonymisierten Praxisgruppen zu vergleichen und so weitere Potenziale zu identifizieren. Profitieren Sie von der schnellen, flexiblen und übersichtlichen Gegenüberstellung Ihrer Abrechnungskennzahlen mit einer Vergleichsgruppe - inhaltlich, zeitlich und geografisch. 

- Identifikation von Abrechnungspotenzialen zur Umsatzsteigerung
- Honorarvergleiche eigener Zahlen oder mit anonymisierten Vergleichspraxen
- Nach Praxisschwerpunkten, Regionen und Zeiträumen
- Mehr als 2 Mrd. anonymisierte Datensätze


Sie wollen mehr über die vielfältigen Möglichkeiten erfahren? Mit unseren Video-Tutorials zeigen wir Ihnen, wie Sie das DZR HonorarBenchmark gewinnbringend für Ihre Praxis nutzen können:

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Die Angaben und Auswertungen (Daten) in DZR HonorarBenchmark dienen ausschließlich der Information zu statistischen Zwecken. DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH und ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH (beide nachfolgend DZR genannt) gewährleisten nicht, dass die Daten aktuell, vollständig oder richtig sind und weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere mathematisch oder statistisch bedingte Abweichungen bei den Zahlenangaben, beispielsweise infolge von Rundungsdifferenzen, nicht ausgeschlossen werden können. DZR schließt jegliche Haftung, insbesondere für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten aus, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder die Verletzung einer Kardinalpflicht (jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) vorliegt bzw. soweit nicht Leben, Gesundheit oder Körper betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet DZR nur bei der Verletzung einer Kardinalpflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.