Wichtig!
Bitte holen Sie vor der Datenweitergabe an das DZR zwingend eine Einverständniserklärung (EE) ein
Liebe Kundinnen und Kunden,
Patientinnen und Patienten reagieren verständlicherweise sensibel auf die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten und wenden sich zur Überprüfung auch an die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Grundlage dafür, dass das DZR die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten verarbeiten darf, ist die Einverständniserklärung (EE), die Sie im Vorfeld einholen müssen. Liegt diese nicht vor, dürfen keine Daten an uns übermittelt werden. In diesem Fall ist es uns auch nicht möglich, eine Ankaufsanfrage zu bearbeiten oder eine Rechnung zu erstellen.
Sollten dennoch Daten ohne vorliegende EE übermittelt werden, kann dies neben einer möglichen Strafbarkeit wegen Verletzung der Schweigepflicht auch zu empfindlichen Bußgeldern für Sie und das DZR führen. Bitte beachten Sie außerdem: Falls gegen das DZR aufgrund fehlender EEn Bußgelder verhängt werden, sind Sie hierfür regresspflichtig.
Auch in Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher, Patientendaten nur dann an uns weiterzugeben, wenn die vom DZR bereitgestellte Einverständniserklärung zuvor vom Patienten unterschrieben wurde. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Ihr DZR-Team
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